Constanze Oehlrich

Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,

bei der Landtagswahl 2021 bin ich in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingezogen. Als Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mache ich mich stark für mehr Weltoffenheit, Demokratie und Klimaschutz – so, wie wir BÜNDNISGRÜNE dies in unserem Landtagswahlprogramm beschlossen haben.

Hier möchte ich Euch Gelegenheit geben, mich besser kennen zu lernen, die Gründe für mein Engagement erläutern und beschreiben, wofür ich politisch-inhaltlich stehe. Wenn Ihr Fragen habt, schreibt mir einfach eine Mail an . Die Zukunft beginnt jetzt! Lasst uns zusammen das Schweriner Schloss beGRÜNEN.

Herzlich,

Eure Constanze

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Aktuelles

Schweriner BÜNDNISGRÜNE wählen Direktkandidat*innen für die Landtagswahl

Der Kreisverband Schwerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den beiden Schweriner Wahlkreisen seine Direktkandidat*innen für die Landtagswahl gewählt. Im Wahlkreis 8, zu dem die Stadtteile Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt und Schelfstadt gehören, wird die Juristin Constanze Oehlrich zur Wahl stehen, im Wahlkreis 9, unter anderem mit den Stadtteilen Ostorf, Großer Dreesch, Zippendorf und Krebsförden, kandidiert der Biologe Arndt Müller.

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Datenschutz-Bilanz der Landesregierung fällt verheerend aus

Anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention erklärt Constanze Oehlrich, Kandidatin auf Platz 3 der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV zur Landtagswahl:„Die Datenschutz-Bilanz der Landesregierung fällt verheerend aus.“

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Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig

Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde von 2014 gegen die Bestandsdatenauskunft in Mecklenburg-Vorpommern nimmt wieder Fahrt auf. Die Beschwerdeführer*innen haben am heutigen Montag beim Landesverfassungsgericht den Antrag eingereicht, ihre laufende Verfassungsbeschwerde auch auf das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu erweitern. Die darin enthaltenen Regelungen über die Bestandsdatenauskunft seien ebenfalls verfassungswidrig.

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